von Pat Haffter
Nachfolgend eine Zusammenfassung der Abstimmung mit BAV, SBB und Stadt sowie meinem nachträglichen Telefonat mit Josef Lientscher.
Abstimmung mit BAV, SBB und Stadt
Das BAV ist Auftraggeber und Genehmigungsbehörde. Sie beurteilt die Eingabe [der revidierten Passerelle 1c, Anm.d.Red.] nicht als „Knaller“ in Bezug auf Umweltverträglichkeit. Es sollte also aus Sicht BAV / SBB keine oder nur wenige Einsprachen geben. Regelfristen für Projekteingaben sind 12 Monate für ordentliche Verfahren und vier Monate für vereinfachte Verfahren. Wir sind ein ordentliches Verfahren. Das BAV rechnet aber damit, dass es in fünf bis sechs Monaten machbar ist, abhängig von der Anzahl Einsprachen.
Die SBB hat bereits im Juli 2020 eine Eingabe gemacht. Das BAV hatte dann entschieden, dass die Rampe eine Neigung von 10% statt 6% aufzuweisen habe. Aufgrund der knappen Ressourcen bei der SBB hat dies zu einem Verzug von fast einem Jahr geführt. Die SBB reichen nun aber per 31.05.2021 statt der Vorgabe per 31.07.2021 neu ein. Die Eingabe berücksichtigt keine gehbehinderte Variante auf der südlichen Seite der Bahnlinie. Die Platzverhältnisse seinen zu eng, der Orissteg biete eine passable Ausweichvariante und der Eingriff auf Privateigentum benötige zu viel Zeit.
Da die Passerelle kein direkter Zugang zum Perron darstellt, unterstehe die Baute nicht dem Eisenbahngesetz und muss deshalb auch nicht behindertengerecht erstellt werden [siehe Fussnote 1. Anm der Red.]. Es ist ein Anliegen des BAV, dies mindestens auf der Nordseite der Bahnlinie so zu gestalten.
Die Planungsauflage dauert vier Wochen. Sollte der Zeitrahmen den ferienbedingten „Fristenstillstand“ vom 15.07.-15.08. tangieren, wird die Frist entsprechend verlängert. Das BAV wird sich die Eingabe anschauen und dann nach einer materiellen Vorprüfung die Auflage platzieren. Im September sollten wir wissen, ob es Einsprachen gibt oder nicht. Mit rechtsgültiger Verfügung kann dann erst die Detailplanung durch die SBB verhandelt werden.
Bez. dem Orissteg wird der Nachtragskredit von CHF 1.5 Mio. nächste Woche im Einwohnerrat entschieden. Parallel laufen Diskussionen um die Landenteignung eines Eigentümers. Der Baubeginn des Orisstegs setzt nicht nur Budget und Einigung voraus, sondern es muss auch noch eine entsprechende Stützmauer Oristal bis 2022 gebaut werden. Der temporäre stufenfreie und steigungsarme Weg vom Schwieri zum Bahnhof wird an Pfingsten freigegeben und steht uns rund ein Jahr zur Verfügung. Danach muss dieser wieder aufgehoben werden, da die WB Ende 2022 in Betrieb geht und dafür noch gebaut werden muss. Das BAV hat angeregt, eine Finanzierungsunterstützung der Stadt beim BAV anzufragen mit dem gleichen Argument wie die behindertengerechte Variante für die Passerelle, die ja das BAV finanziert.
Nachträgliches Telefonat mit Josef Lientscher
Die ursprünglich geplante neue Passerelle wäre diese Pfingsten eröffnet worden. Ich habe JL gefragt, wie er das denn gebaut hätte, wenn es jetzt nicht mehr möglich ist. Der Grund ist der, dass JL den Bau der Passerelle nur dann im Detail planen kann, wenn eine ordentliche Verfügung vorliegt. Da diese für die Passerelle nicht vorlag, konnte er die Baulogistik für sich optimieren. U.a. damit, dass das Gleis 1 nun bis September 2022 erhalten bleibt. Wenn er nun einen offiziellen Auftrag vom BAV für die neue Passerelle erhält, kann er mit der Detailplanung beginnen. Diese dauert neun Monate (Verhandlungen mit Stadt, Kanton, Polizei, Bus, … für Alternativ-Lösungen während den maximal fünf Vollsperrungen der Bahn). Wenn er also frühestens im September 2021 damit beginnt, wird er nicht vor Mai 2022 damit fertig. Somit kann er die Passerelle nicht bereits per Pfingsten 2022 eröffnen. Es ist schlicht zu spät.
Fazit aus den heutigen Gesprächen
Die neue Passerelle wird am Pfingstmontag den 29.05.2023 eröffnet. Falls es keine langen Verfahren mit Einsprachen gibt. Die Totalsperrungen werden aktuell trotz fehlender Bewilligung geplant und reserviert. Acht Monate vor der Totalsperrung muss JL sicher sein, dass er rechtzeitig bauen kann. Sonst wird sein Projekt pro Sperrung mit CHF 100’000 belastet. Die nächste Abstimmung mit BAV, SBB und Stadt findet rechtzeitig am 17.06.2021 statt.
Liebe GrüsseP@
Kommentar von Steffi:
Alle Teilnehmer freuten sich über die konstruktive Atmosphäre des Treffens und darüber, dass eine Wiederholung ins Auge gefasst wurde. Auf der anderen Seite müssen wir auch konstatieren, dass ausser der Vorverschiebung des Provisoriums über den Bahnhof keine Verbesserung der Situation erreicht werden konnte. Dieses Provisorium bleibt nur bis etwa Mai 2022 verfügbar. Danach sollte Mitte 2022 der nachts unangenehme Rufsteintunnel wieder geöffnet werden [2]. Dazwischen müssen wir über das ebenso düstere Konsumweglein und den Bahnhof oder über die Burgbrücke. Das Schulkinderproblem bleibt vollständig an der Stadt resp. an den Eltern hängen.
Fussnoten
- Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) gilt gemäss Artikel 3 für alle neu zu erstellenden bewilligungspflichtigen Bauten. Die Details werden in der SIA-Norm 500 und den kantonalen Baugesetzen (Baselland §104) festgelegt.
- Der Rufsteintunnel ist für Spätheimkehrer sehr unangenehm, wenn man mit Begegnungen mit den bekannten Herumtreibern um den Kindergarten und das Schwieripärkli rechnen muss.
Bezüglich des Weges für die Kindergarten- und Schulkinder ist es doch schon sehr erstaunlich, dass bei so einem grossen Projekt ein sicherer, zumutbarer Weg im Vorfeld nicht geplant respektive markiert wurde, auch aus Sicht der Stadt. Nun wird die Passerelle bereits am Freitag nicht mehr zugänglich sein, auf die erwähnten Markierungen (Füsse?) werden die Kinder wahrscheinlich noch lange warten müssen. Wir als Eltern haben uns bereits an den Stadtrat gewandt, wurden aber auch nur auf die Sitzung des Einwohnerrates verwiesen.