Antwort der SBB auf Reklamation (public)

Die SBB antwortet auf unsere Frage nach dem Grund der Verzögerungen. Sie unterscheidet zwischen einem Projektdossier“ (das Mitte 2020 eingereicht wurde) und einem „Plangenehmigungsdossier“, das im Nachgang vom BAV verlangt wurde, das tatsächlich noch nicht eingereicht wurde.

Wir bedanken uns für die Aufklärung. Uns ist einerlei, wie es genannt wird, jedenfalls sind nicht alle Unterlagen eingereicht. Dass ein Plangenehmigungsverfahren eröffnet würde, war abzusehen, und man hätte dieses Dossier auch parallel erstellen können.

Wir verstehen sowohl den Entscheid des BAV (deutlich mehr Bauarbeiten auf der Stadtseite, also sind Anrainer betroffen) wie auch die Situation der SBB. Wir weisen aber den impliziten Vorwurf in gewissen Presseinformationen zurück, an der Misere schuld zu sein. Wir sind die Hauptbetroffenen der längeren Sperrung, des Verkehrs, Lärms und Drecks der Baustelle und wir haben auch kein Interesse an einem verlängerten Verfahren.

Hier einige Auszüge aus dem Schreiben, das sicher nicht nur uns interessiert: vielleicht helfen sie auch, die aktuellen Facebook-Wogen etwas zu glätten-

…Die von uns und der Stadt favorisierte Variante 1c haben wir im Juli 2020 beim BAV eingereicht, fristgerecht, gemäss der von Ihnen erwähnten Verpflichtung gemäss Auflage 2.1.16. Diese Unterlagen waren keine «unverbindlichen Projektskizzen», sondern ein ausgearbeitetes Projektdossier mit einer stadtseitigen Rampenneigung von 6 Prozent. Das BAV hat diese Unterlagen geprüft. Im Januar 2021 hat uns das BAV angewiesen, das Projekt einerseits anzupassen, beziehungsweise stadtseitig eine Rampe mit einer Neigung von 10 statt 6 Prozent vorzusehen, damit das Rampenbauwerk weniger wuchtig wird. Andererseits will das BAV für die so angepasste Variante ein Plangenehmigungsverfahren (PGV) gemäss Eisenbahngesetz durchführen. Dies, weil das BAV die neue Passerelle als wesentliche Änderung gegenüber der früheren Variante betrachtet. Das umfangreiche PGV-Dossier erstellen wir zurzeit, damit wir es im Sommer 2021 beim BAV einreichen können. Voraussichtlich im Herbst 2021 wird das Dossier im Rahmen des PGV auf der Liestaler Stadtverwaltung öffentlich aufliegen.

(…)

…hier finden Sie nun gerne die Antworten auf Ihre Fragen:

Wann ist mit einer prüffähigen Projekteingabe Passerelle Schwieri zu rechnen?

Die erste prüffähige Variante haben wir im Juli 2020 fristgerecht eingereicht. Bis spätestens Sommer 2021 reichen wir das PGV-Dossier für die überarbeitete Variante 1c (Nummerierung gemäss der Information an die Einsprechenden im November 2019) mit einer Rampenneigung von 10 Prozent ein, letzteres wie vom BAV angewiesen.

Bis wann bleibt der direkte Bahnübergang erhalten?

Den Bahnübergang müssen wir im Frühling 2022 aufheben. Dann gehen die beiden zusätzlichen Gleisen 3 und 4 in Betrieb. Die Breite des Gleisfeld verdoppelt sich damit im Bereich desBahnübergangs. Die vorgeschriebenen Überquerungszeiten für Fussgängerinnen und Fussgänger können so nicht mehr eingehalten werden. Das Unfallrisiko wäre zu hoch. Aus demselben Grund sind die Schranken des Bahnübergangs auch nicht mehr ins neue Stellwerk von SBB und Waldenburgerbahn eingebunden, welches zusammen mit den Gleisen 3 und 4 in Betrieb geht. Die Schranken können ab dann auch nicht mehr via Stellwerk ferngesteuert werden.

Wann soll die alte Passerelle abgebrochen werden?

Wir müssen die Passerelle Schwieri in der Nacht von Sonntag auf Montag, 23./24. Mai 2021, abbrechen, wie am 5. März informiert. Länger können wir die bestehende Passerelle nicht offenhalten, weil wir für die Arbeiten im südlichen Burggraben zwingend die Totalsperre der Waldenburgerbahn nutzen müssen.

Falls eine Schliessung der Bahnschranke oder ein Abriss der alten Passerelle für Fertigstellung eines neuen Überganges in Betracht gezogen werden sollte, welche Art von Notübergang ist in einem solchen Falle vorgesehen?

Hinsichtlich des Abbruchs der Passerelle erstellen wir südlich des Gleisfeldes einen stufenfreien und steigungsarmen Gehweg vom Schwieriquartier zum Bahnhof, inklusive einer dazu nötigen provisorischen Fussgängerbrücke über den Orisbach. Dieser Gehweg geht Ende Mai 2021, kurz nach dem Abbruch der Passerelle, in Betrieb.

Was ist ihr Kenntnisstand zu den geplanten Drittprojekten Orisbach-, Oristalsteg?

Bei diesen Projekten ist die Stadt federführend. Damit Sie Informationen aus erster Hand erhalten, bitten wir Sie, bei Fragen zu diesen Projekten die Stadt direkt zu kontaktieren.

Wir sind uns bewusst, dass die temporären Alternativen für die Quartierbevölkerung Umwege mit sich bringen und bedauern dies. Wir versichern Ihnen jedoch, dass wir alles darangesetzt haben und alles daransetzen werden, um die vorgegebenen Fristen für die Planung einer neuen Passerelle einzuhalten. Dass die weiteren Schritte zeitnah umgesetzt werden können, liegt danach nicht allein in unserer Hand.

Wir hoffen, die Informationen helfen Ihnen, bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

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