Fast ein Jahr später bekommen wir am 20.9.18 zum ersten Mal Post von der SBB. Unsere Argumente werden allesamt mit dem Hinweis auf den ‚Road safety Audit‘ zerpflückt. Wir besorgen uns den und sehen, dass es in erster Linie um die Sicherheit des Autoverkehrs geht, obwohl auf der Gartenstrasse und dem Schwieriweg Kindergärtner, Schüler, Betagte, Autos und Fahrräder unterwegs sind, und dass es zwar mehrere ernsthafte Verstösse gegen Richtwerte gibt, die aber immer mit dem Hinweis ‚wenig Verkehr‘ relativiert werden. In unseren Augen ein Gefälligkeitsgutachten. An den Fakten lässt sich nicht rütteln und wir verfassen am 5.10.18 eine Stellungnahme unsererseits.
Am 31.12.18 und am 17.2.19 werden wir vom BAV vertröstet, weil Verhandlungen im Gange seien
Am 8.4.19 erhalten wir dann die Plangenehmigung des Bundesamtes für Verkehr. Das BAV bestätigt unser Anliegen und die SBB erhält die Auflage, eine behindertengerechte Lösung für den Übergang zu erarbeiten und einem erneuten Bewilligungsverfahren zu unterziehen. Leider ohne Termin..
Plangenehmigung BAV
Auszüge, die unsere Einsprache betreffen